Coronavirus - Welche Reiseversicherung leistet was und wann?

Coronavirus - in welchen Fällen leistet die Reiseversicherung insbesondere die Auslandskrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung?

Der Coronavirus bzw. Coronavirus Sars-CoV-2  ist in aller Munde aber was leistet eigentlich eine Reiseversicherung?

AKTUELLE Informationen der

zu den Leistungen der Standard-Reiseversicherungen insbesondere die der Reiserücktrittsversicherung (vor Reisebeginn) und der wichtigen Auslandskrankenversicherung (während der Reise).

 

TIPP: CORONA-Ergänzungsversicherung (u.a. Quarantäne-Reiseschutz) zur Reiserücktrittsversicherung (ein Überblick, wer leistet was !).

 

WICHTIGE HINWEISE (Auswärtiges Amt):

Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie (seit dem 17.03.2020)

 UPDATE 01.10. 2020: Seit dem 1. Oktober 2020 gelten wieder umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder. Sie lösen damit die pauschale Reisewarnung für außereuropäische Länder ab, die bis zum 30. September bestand (Quelle: Auswärtiges Amt)

Alle Einzelheiten zu den Reiseländern hier:  Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amtes.

 

UPDATE Januar 2021. Seit dem 14. Januar 2021 gilt die Coronavirus-Einreiseverordnung. Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie erweitert und einige Reiseländer nun als sogenannte Virusvarianten-Gebiete und Hochinzidenzgebiete klassifiziert.

UPDATE 12. Mai 2021. Coronavirus- Einreiseverordnung neu geregelt

 

Auslandskrankenversicherung für die Langzeitreise - Welcher Reiseversicherer leistet bei einer COVID-19 Erkrankung und bei einer Reisewarnung ?

Lag vor der Abreise eine Reisewarnung für die Urlaubsreise vor, so leistet die Auslandskrankenversicherung einiger Versicherer nicht mehr. Eine Reisewarnung des Auswärtiges Amtes fällt i.d.R. nicht unter den Versicherungs-Schutz einer Reiseversicherung. Welche Reiseversicherer leisten aber in der Auslandskrankenversicherung für die Langzeitreise im Falle einer COVID-19 Erkrankung im Ausland und bei einer Reisewarnung (bei Reiseantritt)?  Folgende Informationen u.a. zur ERGO Reiseversicherung, HanseMerkur Reiseversicherung, Würzburger Versicherung (TravelSecure) und Care Concept. Direkte Abschlussmöglichleiten beim Versicherer. In Krisenzeiten sicher ins Ausland:

 

Angebote Langzeit-Auslands-Krankenversicherung (inkl. CORONA-SCHUTZ-LEISTUNGEN !):

 

Diese Auslandskrankenversicherungen für die Langzeireise leisten auch bei einer COVID-19 Erkrankung (!) Welche Reiseversicherer leisten auch bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?

Hier zur aktuellen Übersicht (Stand Oktober 2020):

A: Hinweis der ERGO Reiseversicherung zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung (geeignet u.a für Teilnehmer an Work and Travel Programmen,  Backpacker, Aupairs, Sprachschüler, Studenten): Produkt Auslandskrankenversicherung für Studenten und Au-Pairs, Allgemeine Versicherungsbedingungen:

 

HINWEIS: Versicherungsschutz bei einer COVID-19 Erkrankung im Ausland (!), auch bei Reisewarnung.

Versicherungsschutz in der Auslandsreisekrankenversicherung d.h. eine Erkrankung an Covid-19 während der Auslandszeit ist im Rahmen der ERGO Auslandskrankenversicherung abgesichert. Quelle: ERGO-Reiseversicherung). ANGEBOT: ERGO-Auslandskrankenversicherung für Studenten und Au-Pairs!!

B: Hinweis der HanseMerkur Reiseversicherung u.a. zur YOUNG TRAVEL Auslandkrankenversicherung (geeignet u.a für Teilnehmer an Work and Travel Programmen, Studenten, Sprachschüler und Au-Pairs):

 

Hinweis: Bei einer COVID-19 Erkrankung im Ausland besteht über die YOUNG TRAVEL Auslandskrankenversicherung Versicherungsschutz (!) Zusätzlich werden die Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test übernommen. Leistung auch bei einer Reisewarnung (bei Reiseantritt)!

 

Grundsätzlich gilt: Solltest du dich während deiner Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert! Dies trifft auch zu, seitdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat (es gelten die Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung).

Der Reiseversicherer macht keinen Unterschied zwischen beruflichen und touristischen Reisen machen, d.h., wenn ein Kunde unverschuldet nicht zurück reisen kann genießt der Kunde so lange Versicherungsschutz, bis die Einreise nach Deutschland wieder möglich ist - und dies beitragsfrei.
1: Thema Neuabschlüsse: Prinzipiell können weiterhin selbstverständlich Versicherungsprodukte abgeschlossen werden, und es wird  weiterhin wie in den Versicherungsbedingungen geleistet. Es kann zu dieser Zeit nur zu Leistungsausschlüssen kommen, diese Ausschlüsse sind auf Grund der Dynamik der Corona-Pandemie und der Vielzahl der Szenarien nicht näher spezifizierbar.

Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung. ANGEBOT: Young Travel Auslandskrankenversicherung, Auslands-Krankenversicherung bis 56 Tage Aufenthalt, Familien Langzeit Auslandskrankenversicherung

2: Thema Verlängerungen: (update April 2020, HanseMerkur). Regelungen für den Abschluss und Anschlussverträge in der Reise-Krankenversicherung für laufende Reisen/Aufenthalte (Reisebeginn bzw. Einreisedatum in der Vergangenheit)

  • Im Rahmen von beruflich oder bildungsbedingten Aufenthalten Outgoing (Young Travel Auslandskrankenversicherung !) können Anschlussverträge, bis auf Aufenthalte in den USA/Kanada, angeboten werden. Risikozuschläge von 50 % werden für Personen älter als 35 Jahre erhoben.
  • Im Rahmen von beruflich oder bildungsbedingten Aufenthalten Incoming können Anschlussverträge angeboten werden. Risikozuschläge von 50 % werden für Personen älter als 35 Jahre erhoben. Wenn keine Vorversicherung bei uns besteht liegt das Höchsteintrittsalter bei 50 Jahre
  • Für touristische Aufenthalte oder sonstige Besuche werden aktuell keine Anschlussverträge gewährt

Corona- Hinweise/ Reiseschutz für HanseMerkur Kunden aus Österreich.
NEU: CORONA-Reiseschutz (sinnvolle Ergänzung zur HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung !)

 

Zu den Produkten der HanseMerkur Reiseversicherung:

C: Hinweis der Würzburger Versicherung in der TravelSecure YOUNG Auslandskrankenversicherung (geeignet u.a für Backpacker, Teilnehmer an Work and Travel Programmen, Studenten, Sprachschüler und Au-Pairs):

 

 

HINWEIS: Bei einer COVID-19 Erkrankung im Ausland besteht Versicherungsschutz (!)

Mit der TravelSecure YOUNG Auslandsreisekrankenversicherung, bist du im Ausland bei einer Erkrankung oder einem schweren Unfall umfassend geschützt. Solltest du dich Sie während deiner Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, besteht für die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten Versicherungsschutz. Falls du darüber hinaus aufgrund der Erkrankung nicht transportfähig bist und nicht zurückkehren kannst, fallen selbstverständlich auch die dann entstehenden weiteren Behandlungskosten unter den TravelSecure Auslandskrankenschutz (es gelten die Versicherungsbedingungen der Würzburger Versicherung)

 

TravelSecure bietet 3 Versicherungstarife in der Auslandskrankenversicherung für die Langzeitreise u.a. für Backpacker, Sprachschüler und Work and Traveller im direkten Vergleich. Es besteht Versicherungsschutz für Reisen in EUROPA und WELTWEIT.

D: Hinweis der Care Concept (bietet wichtige ANSCHLUSSVERSICHERUNG in der Auslandskrankenversicherung !)

Wer von seinem Versicherer gekündigt wird oder keine Verlängerung seiner bestehenden Auslandskrankenversicherung beantragen kann, der kann über den Tarif "Care Global" der Care Concept einen Anschlussvertrag in der Krankenversicherung von bis zu 6 Monaten aus dem Ausland heraus abschliessen. VeriAlle Informationen zum Care Global hier.

 

HINWEIS: Die Care Concept Tarife in der Langzeit-Auslanskrankenversicherung u.a. Care Au Pair, Care Global, Care Expatriate bieten auch Versicherungsschutz bei einer COVID-19 Erkrankung im Ausland.


TIPP: Kreditkarten im VERGLEICH

Kreditkarten auch für die Auslandsreise hier im transparenten Preis- und Leistungsvergleich. Bekannte Anbieter inklusive TESTSIEGER-Produkte und vielen Zusatzleistungen (u.a. mit Startguthaben)! Beliebte Karten ohne Jahresgebühr !!  Kontaktlos bezahlen und Mobile Payment !Weiter zum Kreditkartencheck:



AKTUELL ** Aufhebung der Reisewarnung geplant / Einreisebeschränkungen

 

Allgemeine Hinweise:

Die Informationen werden durch unsere Redaktion regelmäßig aktualisiert und erweitert. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Zusammenstellung von Informationen und Links übernommen. Die nachfolgenden FAQs der Versicherer (siehe die jeweilige Quellenangabe) basieren auf den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Reiseversicherers und ersetzen nicht die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB der Versicherer. Sie dienen eher als Orientierungshilfe und begründen keine Ansprüche. Stand Februar/ März 2020.

 

Liebe Kunden, liebe Work and Traveller,

 

aufgrund der besonderen Situation kann es aktuell zu längeren Wartezeiten am Telefon und bei der schriftlichen Bearbeitung Eurer Anfragen kommen (beim jeweiligen Versicherer und bei uns). Vielen Dank für Euer Verständnis.

 

Bleibt alle gesund & bleibt uns treu.

Euer RSWW-Team

Coronavirus-Was leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung) schützt dich als Work and Traveller vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht oder nur verspätet angetreten werden kann.  Abschlussfrist: Hier sind die Abschlussfristen beim jeweiligen Versicherer zu beachten i.d.R. ist der Abschluss noch bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich.

Die Reiserücktrittsversicherung schützt dich, wenn du wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung von der geplanten Reise zurücktreten musst. Andere Rücktrittsgründe sind z.B. wenn du eine Prüfung, die du  an einer Schule, einer Universität, einer Fachhochschule oder an einem College nicht bestehst und wiederholen musst bzw. willst. Dies gilt, wenn die Wiederholung in die versicherte Reisezeit fällt oder bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.

Die Angst im Zielgebiet zu erkranken, das Risiko einer Ansteckung oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen aktuell in den Bedingungen gängiger Reiseversicherer KEIN versichertes Ereignis dar.

(Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung. https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung).


Viele Reiseversicherer sprechen in ihren Versicherungsbedingungen von sog. „Psychischen Reaktionen“ die nicht einen Versicherungsfall auslösen, d.h. sie leisten nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf z.B. folgende Ereignisse auftreten: Terroranschläge, Flugzeugunglücke, Busunglücke, Kreigsereignisse, innere Unruhen, Elementarereignisse oder Krankheiten und Seuchen. Aber auch bei Krieg und sonstigen Ereignisse wird im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nicht geleistet, wenn der Versicherungsfall dadurch verusacht wird.(Beispiele AVB Reiserücktrittsversicherung HanseMerkur Reiseversicherung).
TIPP: Ein genauer Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB des jeweiligen Versicherers ist grundsätzlich ratsam.

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung.

Weitere (konkrete) Fragen und Antworten der HanseMerkur Reiseversicherung zum Thema (Reiserücktrittsversicherung und Coronavirus):

Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Ja, das ist ein versichertes Ereignis.

 

Wird die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung vom Versicherer erstattet, wenn meine Reise nach China oder Italien abgesagt wird?

Die Versicherungsprämie der Reiserücktrittsversicherung kann auf eine andere Reise umgebucht werden. Findet keine Umbuchung statt, so ist in diesem Fall auch eine Erstattung durch die Versicherung möglich.

 

Kann ich von meiner Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen, wenn die Behörde den Urlaubsort zwar nicht von der Außenwelt abriegelt, aber starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßen vornimmt?

Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten versicherten Ereignisse. Eine Stornierung wegen Einschränkungen am Urlaubsort gehört nicht dazu.

 

Was ist, wenn die Anreise in das Urlaubsgebiet gar nicht mehr möglich ist, z. B. weil der Urlaubsort in einer Sicherheitszone liegt, eine Einreisesperre verhängt wurde oder das Hotel vorübergehend geschlossen ist?

Kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittsversicherung. Sie haben aber einen Anspruch auf Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen gegenüber dem Veranstalter der Reise, dem Hotel oder Vermieter einer Finca/ Ferienappartements. Ein Anspruch aus der Reiserücktrittsversicherung besteht nicht. (siehe unten auf der Seite - Liste aktuelle Einreisebeschränkungen !)

 

(Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung. https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung).

 

UNSER ANGEBOT:

NEU 07/2020 - Corona-Zusatzversicherung zur Reiserücktrittsversicherung:

VERGLEICH und Corona-Reiseschutz und  HanseMerkur Reise-Rücktrittsversicherung für alle Flugreisen.

 

Weitere Fragen und Antworten der ERGO Reiseversicherung zum Thema (Reiserücktrittsversicherung und Coronavirus):

Bin ich versichert, wenn ich aufgrund von Covid-19 erkranke und deswegen meine Reise nicht antreten kann?

Grundsätzlich ist eine Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, leider kein versicherter Rücktrittsgrund mehr.

(Quelle: ERGO Reiseversicherung https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html)

 

Coronavirus COVID-19 - Was leistet die wichtige Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung empfiehlt der Bund der Versicherten grundsätzlich für alle Auslandsreisen – unabhängig vom Coronavirus.

Ein private Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen (ambulant wie stationär), Medikamente oder Transporte im Ausland, d.h der Reiseschutz leistet während der Reise. Ein 24-Stunden-Notruf-Service betreut im Notfall durch fachkundiges Personal. Abschlussfrist: Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist jederzeit vor Reisebeginn möglich.

Gut zu wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Fernreisen z.B. nach Australien, in die USA, Kanada, Neuseeland oder Chile keine Kosten für die medizinische Behandlung, d.h. ohne private und ausreichende Auslandskrankenversicherung bleibst du auf den Kosten sitzen.

Weitere Argumente für den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung

Auch die Kosten für einen Krankenrücktransport zurück in die Heimat, werden von einer privaten Auslandskrankenversicherung zu 100 % übernommen. Hier solltest du darauf achten, das der Reiseversicherer auch für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport leistet. Bekannte Versicherer wie die HanseMerkur Reiseversicherung, Berlin Direkt Versicherung, Würzburger Versicherungs AG (TravelSecure) und die ERGO Reiseversicherung leisten über ihren Langzeit-Auslandskrankenschutz entsprechend. Alle Versicherer findest du in unserem Vergleich für die Auslandskrankenversicherung von Langzeitaufenthalten (u.a. Work and Travel, Au-Pair, Backpacker und Studenten).

 

Unveränderte Leistungen in der Auslandskrankenversicherung - Beispiel Hanse Merkur Reiseversicherung

Wenn du z.B. bei der HanseMerkur Reiseversicherung eine Auslandskrankenversicherung (ANGEBOT: z.B. der YOUNG TRAVEL Reiseschutz für Work and Travel, Au-Pair und sonstige junge Langzeitreisende) abschliesst, dann bist du im Ausland umfassend geschützt. Solltest du dich während der Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert! Dies trifft auch zu, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Corona Virus als Pandemie klassifiziert.

 

Welche Auswirkungen hat die weltweite Reisewarnung aufgrund von Pandemie des Auswärtigen Amts auf meinen Schutz durch die Reise-Krankenversicherung?

Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hat keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Es besteht keine Verpflichtung für Sie, die Reise vorzeitig abzubrechen. Der vereinbarte Versicherungszeitraum behält seine Gültigkeit.

 

(Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung. https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung).

Verlängerung der Auslandskrankenversicherung für die Langzeitreise.

Du möchtest länger im Ausland bleiben? Hilfreiche Informationen zur Vertragsverlängerung der Auslandskrankenversicherung (der HanseMerkur Reiseversicherung und TravelSecure Young Reiseversicherung).

 

Weitere (konkrete) Fragen und Antworten der HanseMerkur Reiseversicherung und ERGO Reiseversicherung zum Thema (Auslandskrankenversicherung und Corona-Virus):

HanseMerkur Reiseversicherung: Thema - Anschlussverträge/ Vertragsverlängerungen in der Auslandskrankenversicherung.

Aktuell können wir aufgrund der weltweiten Reisewarnung keine Anschlussverträge mehr genehmigen.
Sofern ein Versicherter unverschuldet NICHT zurück reisen kann, verlängert sich sein Versicherungsschutz für diese unverschuldete Dauer. Der Versicherte genießt wie in der Nachhaftung gemäß der AVB "beitragsfreien" Versicherungsschutz, bis die Rückreise nach Deutschland angetreten werden kann. Die Verträge bleiben aber in der Laufzeit so bestehen. Wir bitten um Verständnis (Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung).

 

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für touristische Reisen in alle Länder ausgesprochen. Was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz?

Wenn Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem die Reisewarnung ausgesprochen wurde, auf einer Reise im Ausland befinden, haben Sie Versicherungsschutz im Rahmen der Reisekranken-Versicherung.

 

Bin ich versichert, wenn ich im Ausland an Covid-19 erkranke?

Ja, Sie sind grundsätzlich abgesichert, wenn Sie im Ausland an Covid-19 erkranken. Dies trifft auch zu, obwohl die WHO den Virus als Pandemie klassifiziert hat. Ausnahme: Sie sind zu touristischen Zwecken in das Ausland gereist, nachdem das Auswärtige Amt am 17.3.2020 die weltweite Reisewarnung ausgesprochen hat (!)

(Quelle: ERGO Reiseversicherung https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html)

 

Kann ich eine Auslandsreisekrankenversicherung vor dem Antritt der Reise stornieren, wenn ich die Reise aufgrund einer Corona-Virus-Infektion nicht antreten kann?

Ja, bitte teilen Sie dies der HanseMerkur Reiseversicherung schriftlich mit (Unser Hinweis: Voraussetzung bei dem Versicherer wurde die Reiseversicherung gebucht !)

(Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung).

 

THEMA - Quarantäne:

 

Werden die Mehrkosten übernommen, wenn ich nicht selbst erkrankt bin, aber aufgrund einer Quarantäne die Reise- oder Rückreise nicht antreten kann?

Quarantäne nicht versichert. Eine eventuelle Quarantäne-Situation ist nicht versichert. Es handelt sich um einen sogenannten „Eingriff von hoher Hand“. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinbuchung (z.B. Hotel oder Fluggesellschaft) an den jeweiligen Leistungsträger.

(Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung. https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung).

 

Besteht Versicherungsschutz, wenn ich aufgrund von COVID-19 meine Reise unfreiwillig über den versicherten Zeitpunkt hinaus verlängern muss (Erkrankung, Quarantäne, Ausreiseverbot) und dann erkranke?

Ja. Verlängert sich Ihr Aufenthalt aufgrund von Umständen, die Sie nicht zu vertreten haben, besteht der Versicherungsschutz auch über den versicherten Zeitpunkt hinaus.

(Quelle: ERGO Reiseversicherung https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html)

 

Corona-Virus FAQ. AKTUELLE Informationen und weiterführende Links zum Coronovirus & Reiseschutz bekannter Reiseversicherer

Wir sammeln hier aktuelle Informationen (FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten) zum Thema "Coronavirus & Reiseschutz" der Reiseversicherer, die auf unserem Portal bzw. in den Vergleichsrechnern von Kooperationspartnern angeboten werden. Insbesondere Informationen zu den Reiseversicherungen:

  • Reiserücktrittsversicherung,
  • Reiseabbruchversicherung und
  • Auslandskrankenversicherung bzw. Reisekrankenversicherung.
  • Eintrittskarten-Versicherung

 

VERSICHERER Corona-Virus FAQs. Weiter zu den kompletten Informationen der Versicherungsunternehmen bzw. Anbieter von Reiseversicherungen:

Allgemeine Informationen zum Coronavirus und Reisen. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wir haben hier interessante Links bzw. zuverlässige Quellen zum Thema Coronavirus und Reisen zusammengestellt:

Robert Koch Institut - Alle Informationen zum neuartigen Coronavirus

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) bekommst du  auf der Website des Robert-Koch-Instituts. u.a. Was kannst du persönlich vor und während der Reise tun (Einhaltung von Hygiene-Standards) um dich vor einer Ansteckung zu schützen?

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Erklärvideo zum Infektionsschutz

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert u.a. zur aktuellen Lage in Deutschland. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Corona Virus und Infektionsschutz u.a. im Erklärvideo.

Auswärtige Amt - Alle Infos zu Reisewarnungen

Aktuelle Reisewarnungen zu allen weltweiten Reisezielen bekommst du auf der Website des Auswärtigen Amtes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit.

Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise (Letzte Aktualisierungen).

(Quelle: Auswärtiges Amt)

Deutscher Reiseverband DRV - sicher reisen

Der DRV (Deutscher Reiseband) informiert auf seiner Website zum Thema - Coronavirus und sicher Reisen.

 

Weitere hilfreiche Informationen für die sichere Reise:

COVID-19. Rückholprogramm Auswärtiges Amt sowie weitere hilfreiche Links

Coronavirus: Leitlinie zu den Fluggastrechten – Höhere Gewalt, Erstattung & Betreuung

Corona-Virus, Leitlinie zu den Fluggastrechten – Höhere Gewalt, Erstattung & Betreuung. Quelle: Newsletter Travel-Dealz vom 19.03.20.

Coronavirus. Wann müssen die Airlines den vollständigen Flugpreis erstatten?

Imm mehr Fluggesellschaften setzen aktuell ihren Flugbetrieb aus oder streichen den Flugplan zusammen. Bekomme ich bei Annullierung mein Geld für das Flugticket zurück? Welche Erstattung erfolgt nach EU-Fluggastrechten? Wann müssen die Airlines den vollständigen Flugpreis erstatten? Hier hilfreiche Informationen und weiterführende Links. Quelle: Newsletter Travel-Dealz.de vom 22.03.20.

Coronavirus. Diese Airlines und Reiseveranstalter  bieten akuell Stornierungen bzw. Umbuchungen an.

Eine gute Übersicht von Travel-Dealz.de zur aktuellen Situation und den angepassten Regelungen für die Stornierung, Umbuchung und Erstattung. Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und die Deutsche Bahn mit Ihren aktuellen Informationen hier. Quelle: Newsletter Travel-Dealz vom 03..03.2020.

Coronavirus - wie kulant sind die Fluggesellschaften?

Die touristik aktuell bietet aktuell zum Thema "Coronavirus. Kulanz der airlines"  eine gute Übersicht, Welche Fluggesellschaft bietet kostenlose Umbuchungen bzw. sonstige Angebote. Quelle: News vom 06.03.2020, touristik aktuell.

Cornonavirus. Liste - Aktuelle Einreisebeschränkungen. USA Einreisestopp !

Das Reiseportal Travel-Dealz.de informiert auf seiner Seite zu den aktuellen Einreisebeschränkungen u.a. für die USA ( Einreisestopp für Reisende aus Europa ab dem 13.03.2020 !), Australien, Neuseeland und Japan.Quelle: Newsletter Travel-Dealz vom 12.03.2020.

Einreisebeschränkungen. Konkrete Hinweise zu beliebten Work and Travel Reisezielen wie Neuseeland, Australien, USA, Kanada und Japan

Hier weitere Hinweise zu aktuellen Einreisebeschränkungen beliebter Work and Travel Reiseziele:

 

NEUSEELAND:

** UPDATE:Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ möglich. Auch Einreisen von den Pazifikstaaten sind damit nicht mehr möglich.

Ab sofort muss sich JEDER der nach Neuseeland reist für 14 Tage selbst isolieren. Informiert euch frühzeitig bei eurem Veranstalter bzw. Reisebüro oder kontaktiert Immigration NZ für weitere Infos. (14.03.2020). Neuseeland Reise- und Sicherheitshinweise (Quelle: Auswärtiges Amt).

 

AUSTRALIEN:

** UPDATE:

Ab dem 20. März 2020, 21:00 Ortszeit, gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.

Ab 16.3.2020 wird für alle in Australien einreisenden Personen unabhängig vom Herkunftsort eine 14-tägige selbständige Quarantäne („self-isolation“) angeordnet. Quelle: Auswärtiges Amt

 

KANADA:

Kanada: Reise und Sicherheitshinweise (Quelle: Auswärtiges Amt)

 

USA / Vereinigte Staaten:

USA: Reise und Sicherheitshinweise (Quelle: Auswärtiges Amt)

Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland (!) oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben.

 

Japan:

Japan: Reise und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) / (Quelle: Auswärtiges Amt)

 

Infovideos: Aktuelle Informationen und Quellen zu dem Thema Coronavirus & Reisen im Video:

Luftbrücke nach Deutschland. Die Coronavirus Rückholaktion 2020

Die Redaktion von fluggesellschaft.de informiert aktuell zum Thema "Rückholaktion" gestrandeter Urlauber, Auswanderer und Backpacker aus dem weltweiten Ausland. Welche Fluggesellschaften fliegen noch? (Stand 19.03.2020). Hier zum Video:

 

COVID 19 - Einreisestopp für Deutsche. Quellenübersicht zu den aktuellen Einreisebestimmungen

Thomas Job von der fluggesellschaft.de informiert in einem Video über die aktuellen - Covid 19 - Einreisebestimmungen beliebter Reiseländer nicht nur für Work and Traveller und Backpacker. Wo finde ich was? Welche Länder beschränken die Einreise und für wen? Aktuelle Quellen in einer guten Übersicht. Weiter zum Video:

 

Coronavirus COVID-19 & fliegen. Flugexperten berichten im Video

Was bedeutet der Coronavirus für das Fliegen? Im Wust des Internets ist es schwierig vertrauenswürdige und ständig aktualisierte Inhalte zu den Reisebeschränkungen durch den Coronavirus zu finden. Thomas Job, Flugexperte der Fluggesellschaft.de, stellt übersichtlich offizielle Webseiten, Travel-Blogger und Facebook-Gruppen vor, die tagesaktuell über den aktuellen Stand in vertrauenswürdiger Weise berichten.

 

Weiter zum informativen Video der Fluggesellschaft.de:

 

 

 

 

 

Foto: © RSWW.DE / Thailand