ERNTEHELFERVERSICHERUNG Deutschland der HanseMerkur Reiseversicherung

Erntehelferversicherung für Aufenthalte in Deutschland. Reisekrankenversicherung für Saisonarbeitskräfte der HanseMerkur Reiseversicherung

Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet für Saisonarbeitskräfte (Erntehelfer) aus dem Ausland eine Erntehelferversicherung für den längeren Aufenthalt (bis zu 123 Tage) in Deutschland an. In der zentralen Reise-Krankenversicherung für Saisonarbeitskräfte kann zwischen 2 Versicherungstarifen (BASIC- und PROFI-Tarif) gewählt werden. Der BASIC-Versicherungstarif beinhaltet zentrale Leistungen wie die Erstattung von ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten sowie Leistungen bei einer Schwangerschaft. Der PROFI-Versicherungstarif wurde um weitere Leistungen, wie Sehhilfen und Reparaturen von vorhandenen Hilfsmitteln ergänzt und ist ohne Selbstbeteiligung für die versicherte Person. Optional kann die wichtige Krankenversicherung mit einem speziellen Zusatzpaket (inklusive einer Unfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung (NEU)) sinnvoll ergänzt werden.

Erntehelferversicherung für den Aufenthalt in Deutschland. Wer kann sich als Saisonarbeitskraft versichern?

Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft. Versicherungsfähig sind Sie - wenn Sie das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und - bei ausländischer Staatsangehörigkeit, wenn Sie sich nur vorübergehend als Saisonarbeitskraft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder - bei deutscher Staatsangehörigkeit, wenn Sie seit mehr als zwei Jahren Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend als Saisonarbeitskraft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. 

Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz für Saisonarbeitskräfte?

Der Versicherungsschutz für Saisonarbeitskräfte gilt während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, nicht jedoch in Ihrem Heimatland. Heimatland im Sinne dieser Bedingung ist Ihr ständiger Wohnsitz vor Ihrem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland.

Abschlussfrist - Bis wann müssen Sie den Vertrag in der Erntehelferversicherung der HanseMerkur abschließen?

Der Versicherungsvertrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden. Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss alle geforderten Angaben eindeutig und vollständig enthalten. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen ist der Abschluss nicht mehr möglich.  

Für welche Dauer schließen Sie den Versicherungsvertrag ab?

Der Versicherungsvertrag der HanseMerkur Erntehelferversicherung muss für die gesamte Zeit als Saisonarbeitskraft abgeschlossen werden. Geringe Zeitspannen oder nur Abschnitte zu versichern ist nicht zulässig. Achten Sie bitte bei Vertragsschluss den Beginn und das Ende der Arbeitstätigkeit richtig anzugeben. Hinweis: Eine fehlerhafte Angabe kann zu einem Rücktritt vom Versicherungsvertrag und zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes durch den Versicherer führen. 

Wo finde ich die AVB 2026 und alle detaillierten Produktinformationen zur Versicherung für Erntehelfer der HanseMerkur Reiseversicherung?

TARIFCHECK | Reisekrankenversicherung für Saisonarbeitskräfte in Deutschland. SPEZIALTARIF der HanseMerkur Reiseversicherung

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Wo finde ich weitere Angebote in der Incoming Reiseversicherung für den längeren Aufenthalt in Deutschland?

Hier weitere Angebote und passende Versicherungstarife in der Incoming Reiseversicherung (Krankenversicherung) u.a. für ausländische Studierende für den längeren Aufenthalt in Deutschland. Zu den speziellen Angeboten:

Wo finde ich passende Tarife in der Krankenversicherung u.a. für ausländische Studierende in Deutschland?

Wo finde ich passende Tarife in der Incoming Krankenversicherung (private Vollkrankenversicherung) u.a. für ausländische Studierende in Deutschland? Die private Vollkrankenversicherung Care Student der Care Concept Versicherung bietet speziell für ausländische Studenten, Sprachschüler, Studienkollegiaten, Praktikanten und Doktoranden in Deutschland einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Der Care Student Tarif richtet sich an Personen zwischen 12 und 34 Jahren, die in Deutschland studieren oder sich auf ein Studium vorbereiten. Versichert werden können:

  • Internationale Studenten, die an staatlichen, staatlich anerkannten oder privaten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind

  • Studienkollegiaten und Sprachschüler, deren Sprachkurs Voraussetzung für ein Studium ist

  • Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Studienvorbereitung absolvieren

  • Doktoranden sowie Internatsschüler, die ihren Aufenthalt in Deutschland absichern möchten

Bietet der Tarif Care Student einen umfangreichen Versicherungsschutz mit Rechtssicherheit für Studenten?

Ja, der Care Student Tarif ist eine substitutive private Krankenversicherung (Voll-PKV) – sie ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und wird von deutschen Hochschulen und Ausländerbehörden anerkannt. Dadurch genießen Versicherte ein Höchstmaß an Rechtssicherheit.

Care Student ist ideal für die Studienvorbereitung in Deutschland

Auch zukünftige Studierende, die sich in einem voruniversitären Sprachkurs, einem Studienkolleg oder einem Praktikum zur Studienvorbereitung befinden, können sich mit der Care Student Krankenversicherung umfassend absichern. So bietet die Care Concept Versicherung internationalen Schülern, Studenten und Doktoranden eine flexible, rechtssichere und leistungsstarke Krankenversicherungslösung für den Aufenthalt in Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: © Hamburg, altes Land, Deich/ RSWW.DE - eigenes Bild