Voller Versicherungsschutz in der Reisekrankenversicherung auch bei COVID-19 Reisewarnung

Seit November 2020 bietet die ERGO Reiseversicherung nun auch bei einer Reisewarnung wegen COVID-19 vollen Versicherungsschutz in der Reisekrankenversicherung. Dies gilt für den Zeitraum ab Aussprache der weltweiten Reisewarnung am 17. März 2020 durch das Auswärtige Amt. Damit bietet der Versicherer den versicherten Personen, insbesondere denjenigen die sich bereits im Ausland aufhalten, die notwendige Verlässlichkeit über den Versicherungsschutz in der Reisekranken-Versicherung.

Besteht die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes allerdings aufgrund einer anderen Ursache als dem Covid-19-Virus, besteht in der Reisekrankenversicherung (laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung) jedoch KEIN Versicherungsschutz. Weitere Informationen zu Covid-19 und der ERGO Reiseversicherung findest du hier.

NEU: Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte der ERGO Reiseversicherung

Damit unterscheidet der Reiseversicherer bei der Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Au-Pairs, Studenten, Work and Travel und Backpacker (TESTSIEGER Tarif, Stiftung Warentest – Finanztest 05/ 2020) bei einer Reisewarnung nicht mehr zwischen Auslandszeiten aus einem touristischen bzw. nicht-touristischen Reiseanlass. Nun gilt bei jedem Reiseanlass ins weltweite oder europäische Ausland (egal ob als Backpacker oder Au-Pair) auch bei einer Corona-Reisewarnung, voller Versicherungsschutz für den Reisenden in der Krankenversicherung. Hier alle detaillierten Informationen zum Langzeit-Reiseschutz:

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