Neue Coronavirus-Einreiseverordnung

Neue Coronavirus Einreiseverordnung vom 12 Mai 2021

Positive Nachrichten für alle Reisenden und Urlauber. Mit der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 (CoronaEinreiseV), erleichtert die Bundesregierung das Reisen, denn die Einreise-Quarantäne entfällt (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, aktuelle Informationen für Reisende. Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 13. Mai in Kraft.

 

Die bisherige Quarantäne-Pflicht für getestete, genesene und geimpfte Reisende entfällt, sofern der Urlauber bzw. Reisende nicht aus einem Hochinzidenz- oder Variantengebiet einreist.

Wichtig zu wissen: Verlängert wird die im März eingeführte Testpflicht nach einer Flugreise für Reisende die aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen, egal ob Sie aus einem Risiko- oder Nichtrisiko-Gebiet kommen.

Was gilt nun für nicht geimpfte Reisende?

  • Für nicht geimpfte Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, gilt nun: Keine Quarantäne mehr mit einem negativem Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR Test (nicht älter als 72 Stunden).
  • Für die Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet gilt: Quarantänepflicht, aber die  Möglichkeit der Freitestung nach 5 Tagen mit einem negativen PCR Test
  • Reise-Rückkehrer aus einem Virusvariantengebiet: Hier gilt weiter eine Quarantäneplficht.

Was gilt nun für geimpfte Reisenden und Corona-Genesene?

Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreise-Quarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet, hier gilt weiter eine Quarantänepflicht.

 

Welche Länder zählen aktuell zu  einem Virusvarianten-Gebiet und Hochinzidenzgebiet

Das Robert Koch Institut (RKI) informiert über Virusvarianten-Gebiete und Hochinzidenzgebiete. Welche Länder gehören aktuell dazu  (Stand 13.05.21). Hier geht es zur Listung.

 

Foto: © RSWW.DE