Reiserücktrittsversicherung - Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt dir die fälligen Stornierungskosten durch den Work and Travel Veranstalter oder der Airline, wenn du z.B. wegen eines schweren Unfalls oder einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ und somit aus einem versicherten Grund, von der Reise zurücktreten musst. Wir haben in einem transparenten Preisvergleich für die Reiserücktrittsversicherung aktuelle Angebote bekannter Versicherer u.a. der HanseMerkur Reiseversicherung, Berlin Direkt Versicherung und der ERGO Reiseversicherung zusammengestellt.

Wenn du Work and Travel oder Backpacking planst und vor Beginn der langen Auslandszeit teure Reiseleistungen buchst wie z.B. ein Open Return Flugticket nach Australien oder Neuseeland oder ein Landing-Package bei einem Reiseveranstalter, dann ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung von hohen Reisepreisen sinnvoll. 

Wie definiert z.B. die HanseMerkur Reiseversicherung eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reise-Rücktrittsversicherung?

Beispiele und Definition "unerwartete schwere Erkrankung":

  • das erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Reiseversicherung und nach Reisebuchung
  • das erneute Auftreten einer Erkrankung (wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)
  • die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)

Was sind schwere Erkrankungen (Beispiele) ?:

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert
  • die gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte die Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann
  • wegen der Erkrankung einer Risikoperson (z.B. die Eltern, sonstige Angehörige) ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich

Alle weiteren Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Reiserücktrittsversicherung findest du in unseren FAQs.

 

Weitere aktuelle Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus und Reiserücktrittsversicherung:

 

Ist die Angst vor dem Coronavirus COVID-19 ein versicherter Grund in der Reiserücktrittsversicherung?

Nein, Angst z..B. am Coronavirus oder einer anderen Krankheit zu erkranken ist kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittsversicherung. Die HanseMerkur Reiseversicherung leistet z.B. nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als eine "psychische Reaktion" auf folgende Ereignisse auftreten u.a. Terroranschläge, Flugzeugunglücke, Kreigsereignisse, innere Unruhen, Elementarereignisse oder Krankheiten und Seuchen.

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Corona-Virus erkranke und meine Reise nicht antreten kann?

Ja, das ist ein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittsversicherung

(Beispiel HanseMerkur Reiseversicherung, Quelle: https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung)

 

ANGEBOT: Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung

Gibt es einen speziellen Corona-Reiseschutz als Add-On zur Reiserücktrittsversicherung?

Ja, die HanseMerkur Reiseversicherung bietet seit dem Juli 2020 zu Ihrer - normalen- Reiserücktrittsversicherung eine Corona Zusatzversicherung. Alle Informationen hier.

Coronavirus - Welche Reiseversicherung leistet wie und wann? Ein Überblick über Versicherer und Leistungen.

** AKTUELL **: Coronavirus - welche Reiseversicherungen leisten wie und wann?

Häufige Fragen und die Antworten FAQs zur Reiserücktrittsversicherung und wichtigen Auslandskrankenversicherung u.a. der HanseMerkur Reiseversicherung, ERGO Reiseversicherung, Allianz Travel und Union Reiseversicherung URV.

 

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