Corona und Reisen – Was Langzeitreisende bei der Auslandskrankenversicherung beachten sollten !

Corona und Reisen. Was Work and Travel Langzeitreisende bei der Auslandskrankenversicherung beachten sollten

Risikogebiete, Quarantäne, Testpflicht: Reisen ins weltweite Ausland sind weiterhin nur mit Einschränkungen möglich. Doch die fortschreitende Impfkampagne macht Hoffnung, dass die Deutschen ihre Reiselust bald wieder ausleben können. Eine Auslandskrankenversicherung u.a. für Langzeitreisende, Work and Traveller, Au-Pairs und Backpacker ist dabei gerade jetzt ein unverzichtbarer Begleiter.

 

Was sollten Reisende in Zeiten von Corona besonders beachten? 

 

Foto: © RSWW.DE, Work and Travel in Europa

Kein Pandemieausschluss

Kein Pandemieausschluss. Das Wichtigste zuerst: Die Versicherungspolice in der Auslandskrankenversicherung sollte keine Klauseln beinhalten, die einen Leistungsausschluss für pandemische Erkrankungen wie Covid-19 beinhalten. Das gleiche gilt für den pauschalen Leistungsausschluss bei Vorliegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. 

 

Gut zu wissen: Welche Auslandskrankenversicherung für den Langzeitaufenthalt leistet auch bei einer Corona-Erkrankung im Ausland ? Hier eine Übersicht bekannter Anbieter.

Krankenrücktransport nach Deutschland

Wenn man im Ausland schwer erkrankt, möchte man die bestmögliche Behandlung erhalten. Leider bieten viele Gesundheitssysteme nicht die Versorgung, wie man sie in Deutschland erhalten würde. Deshalb muss die Police unbedingt den Krankenrücktransport ins Heimatland abdecken. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht nur der „medizinisch notwendige“, sondern auch der „medizinisch sinnvolle“ Rücktransport nach Deutschland abgedeckt ist. Medizinisch sinnvoll kann ein Rücktransport zum Beispiel sein, wenn die Ärzte von einer schnelleren Genesung in vertrauter Umgebung ausgehen. Am besten sollte für den Rücktransport auch eine Begleitperson mitversichert sein.   

Nachhaftung

Die klassische Reisepolice in der Krankenversicherung ist meist auf acht Wochen Laufzeit begrenzt. Daneben gibt es auch Policen für längere Reisen bzw. Langzeitaufenthalte im weltweiten Ausland. Bei langwierigen Erkrankungen wie einem schweren Verlauf von Covid-19 kann die Behandlung den versicherten Zeitraum übersteigen. Daher sollte die Reisekrankenversicherung eine ausreichend lange Nachhaftung bei Transportunfähigkeit beinhalten. Das bedeutet, dass der Schutz im Ausland so lange besteht, bis ein Rücktransport nach Deutschland möglich ist. Am besten wählt man einen Tarif mit möglichst langer Nachhaftung.

Verlängerungsmöglichkeit durch Anschlussvertrag in der Auslandskrankenversicherung

Verlängerungsmöglichkeit durch einen Anschlussvertrag in der Auslandskrankenversicherung z.B. mit dem Tarif Care Global. Es kann immer passieren, dass ein Auslandsaufenthalt ungeplant verlängert werden muss. Zuletzt ist das massenhaft geschehen, als bei Ausbruch der Corona-Pandemie tausende Deutsche im Ausland festsaßen – teilweise mit abgelaufenem Reise-Krankenschutz. Deshalb sollte man die Police immer mit einem gewissen „Puffer" bzw. für die längst mögliche Laufzeit abschließen. Dabei ist darauf zu achten, dass taggenau abgerechnet und zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet werden. 

 

Gut zu wissen: Die Care Concept AG bietet mit dem Spezialtarif „Care Global Auslandskrankenversicherung“ einen passenden Tarif für den Anschlussvertrag an, der auch dann noch abgeschlossen werden kann, wenn man bereits im weltweiten Ausland ist ! Hier alle detaillierten Produktinformationen zu den Tarifen Care Global (maximal 6 Monate) und Care Expatriate (maximal 5 Jahre Auslandsaufenthalt). 

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