Schadenmeldung bei der Würzburger  – Reiseversicherung TravelSecure

Online Schadenmeldung bei der Würzburger Versicherungs-AG Reiseversicherung TravelSecure

Du hast die TravelSecure Young Auslandskrankenversicherung der Würzburger Versicherungs-AG abgeschlossen und willst einen Schaden im Ausland (z.B. eine ambulante Behandlung beim Facharzt oder Zahnarzt) beim zuständigen Versicherer melden? Was muss ich an Belegen bzw. Unterlagen einreichen und wen muss ich kontaktieren, damit der Schaden schnell reguliert wird? Hier alle wichtigen Informationen zur TravelSecure Schadenmeldung.

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Schadenmeldung beim Versicherer?

 

Einen Schadenfall kannst du unter Angabe der Versicherungsscheinnummer

  1. telefonisch + 49 (0) 931 – 2795 - 250 
  2. per Email an leistung@wuerzburger.com
  3. per Post an die Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 Würzburg
  4. über die Website des Versicherers: www.wuerzburger.com
  5. oder direkt online tätigen

Die TravelSecure Online-Schadenmeldung – einfach und schnell

Bei einem Schaden z.B. einer ambulanten Heilbehandlung beim Arzt besteht die Möglichkeit den Schaden direkt online beim Versicherer (Würzburger-Versicherung-AG) zu melden. Hier geht es zum Online-Formular:

Die Vorteile der Onlineschadenmeldung:

  • keine telefonische Warteschleife, da online per Formular
  • komfortabel und übersichtlich
  • schnelle Eingabe der Daten in das übersichtliche Eingabeformular
  • schneller Upload von benötigten Nachweisen (z.B. Belege)
  • die Schadenmeldung landet sofort und komplett bei dem zuständigen Mitarbeiter, der dann die entsprechende Regulierung des Schadens vornimmt
  • Vorteil: bereits während (!) du dich auf den Reise befindest, kann der Schaden dem Versicherer direkt online gemeldet werden

Welche Informationen müssen eingereichte Belege enthalten?

Alle Belege müssen folgende Informationen enthalten:


• den Namen des Behandlers
• den Vor- und Zunamen der behandelten Person
• das Geburtsdatum der behandelten Person
• die exakte Krankheitsbezeichnung mit den Behandlungsdaten.

 

Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne und der daran vorgenommenen Behandlungen tragen. Die Würzburger kann ebenfalls verlangen, dass zum Nachweis die Rechnungsbelege im Original eingereicht werden.

Hinweis zur Schadenmeldung in deinem Versicherungsschein - so reagierst du richtig!

Bitte melde dem Versicherer jeden Schaden unverzüglich! Unternehme alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeige Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lasse dir Ihre Anzeige bestätigen. Sammel alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Atteste, Heil-/Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeits-Unfähigkeitsbescheinigungen).


Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender " W-Fragen" sehr hilfreich:

 

a. WER hat den Schaden verursacht? Wer war daran beteiligt (Zeugen, Geschädigte, Verletzte)?

b. WAS ist genau passiert?

c. WANN ist der Schadenfall eingetreten/wann hast du das erste Mal von dem Schaden Kenntnis erhalten?

d. WO ist der Schaden eingetreten?

e. WIE kam es zu dem Schaden?

 

Eine stationäre Behandlung bedingt eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Reise-Notruf

Wichtig zu wissen: Im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus und vor Beginn umfänglicher diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen musst du unverzüglich Kontakt mit dem weltweiten Notfall-Service des Versicherer aufnehmen.


Weltweiter Reise-Notruf: Telefon +49 - (0) 931 - 27 95 25 5

Der weltweiter Reise-Notruf ist rund um die Uhr an 365 Tagen für dich erreichbar. Diesen Service deckt die Würzburger Versicherungs-AG mit Ihrem Partner, der Deutsche Assistance Service GmbH, ab.