
Campingurlaub mit dem Mietfahrzeug ist auch 2025 wieder beliebt bei Reisenden aus Deutschland. Sie sind mit dem Mietwagen oder Mietmobil (Wohnmobil, Camper) im weltweiten Ausland unterwegs und plötzlich kommt es zu einem Schaden mit dem Leihwagen? Im Rahmen ihrer Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung u.a. der CDW Selbstbehalt Versicherung können Sie ganz einfach ihren Schaden beim Versicherer einreichen. Was ist zu beachten? Welche Schadenunterlagen werden für eine zügige Regulierung durch den Versicherer benötigt?
Online-Schadenformular für Camping- und Caravaning Reisen der ERGO Reiseversicherung nutzen
Mit diesen Tipps wird Ihr Schaden vom Versicherer noch reibungsloser abgewickelt. Als Mieter eines Leihwagens oder Mietmobils melden Sie ihren Schaden ganz einfach über das Online-Schadenformular der ERGO Reiseversicherung. Die Online-Schadenmeldung ist die komfortabelste und schnellste Möglichkeit einen Schaden zu melden. Hier geht es zum Schadenformular und einer zügigen Regulierung bzw. schnelle Abwicklung Ihres Anliegens durch den Versicherer: Schadenformulare | ERGO Reiseversicherung<https://www.ergo-reiseversicherung.de/de/schaden/schadenformulare>
Hinweis: Bitte wählen Sie das passende Schadenformular zu Ihrem Schadenereignis. Welche Unterlagen und Nachweise Sie für die Schadenmeldung benötigen, finden Sie direkt bei dem jeweiligen Formular und der Versicherungssparte. Schaden mit dem Mietfahrzeug: Siehe Schadenformulare für Camping – und Caravaning Reisen.
Weitere Hinweise zur ERGO Schadenregulierung:
- Als Kunde der ERGO sind Sie im Falle eines Schadens für die Schadenmeldung an den Versicherer verantwortlich.
- Gut zu wissen: Eine Schadenregulierung unterliegt immer der Einzelprüfung!
- Zum Download: Schadenleitfaden der ERGO Reiseversicherung (Der ERGO Schadenleifaden beantwortet viele Fragen im Vorfeld und dient Ihnen als Guideline für eine zügige Abwicklung des Schadens durch den Versicherer).

Diese Unterlagen werden bei einem Schaden mit dem Mietfahrzeug grundsätzlich benötigt
Diese Unterlagen werden bei einem Schaden mit dem Mietfahrzeug von der ERGO Reiseversicherung grundsätzlich zur Schadenregulierung benötigt:
Folgende Unterlagen werden benötigt bei einem Abschluss einer ERGO Selbstbehalt (CDW) Versicherung für das Mietfahrzeug:
- Buchungsunterlagen des Mietfahrzeugs
- Unfallprotokoll bzw. Polizeibericht
- Dokumentierende Fotos
- Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters mit Nachweis über den entstandenen Schaden (detaillierter Kostenvoranschlag/Reparaturrechnung einer Werkstatt)
- Übergabe- und Rücknahmeprotokoll
- Unfall- /Schadenschilderung (wann, wo, was beschädigt wurde )
- Nachweis des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts, nicht der Kaution
Folgende Unterlagen werden beim Abschluss einer Innenraum-Haftpflicht-Versicherung (Leistung im Wohnmobil Reiseschutz-Paket !) vom Versicherer benötigt:
- Buchungsunterlagen des Mietfahrzeugs
- Dokumentierende Fotos
- Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters mit Nachweis über den entstandenen Schaden (detaillierter Kostenvoranschlag/Reparaturrechnung einer Werkstatt)
- Übergabe- und Rücknahmeprotokoll
- Unfall- /Schadenschilderung (wann, wo, was beschädigt wurde)
Angebote Mietfahrzeug CDW Selbstbehalt-Versicherung auf einen Blick
Folgende Angebote in der Mietfahrzeug CDW Selbstbehalt Versicherung für Mietwagen, Wohnmobil und Camper bieten wir auf diesem Portal für Reiseversicherungen: