
Die ERGO Reiseversicherung bringt am 8. Februar 2021 einen neuen und erweiterten COVID-19 Ergänzungs-Schutz (inklusive Quarantäne) zur bestehenden Reiserücktrittsversicherung auf den Markt. Abschließbar ist die Covid-19 Zusatzversicherung nur in Kombination mit einer Reiserücktritts-Versicherung der ERGO Reiseversicherung (Es gilt: Bei Neuabschluss oder bis 30 Tage vor Abreise für eine bereits abgeschlossene Versicherung).
Die Produkthighlights der ERGO Corona-Zusatzversicherung auf einen Blick
Das neue Corona Ergänzungs-Produkt enthält zusätzlich zur Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis nun weitere wichtige Leistungen für die Reise-Versicherungsschutz besteht (in der Reiserücktritts- und/ oder Reiseabbruch-Versicherung der Hauptversicherung) bei:
- Persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
- Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
- Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.
- Weltweite Gültigkeit der Ergänzungs-Versicherung
- Reisedauer maximal 365 Tage
Versicherungsschutz besteht auch bei Reisewarnung aufgrund Covid-19
Der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 gewährt auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung wegen Covid-19 vorliegt.
Hinweis – Abschluss der Reiseversicherung für eine Reise
- Die Prämien für den Corona-Zusatzschutz betragen 13,- EUR mit Selbstbeteiligung (SB) und 15,- Euro (ohne SB).
- Die speziellen Versicherungstarife gelten pro Buchung bis max. 9 Personen.
Hinweis – Abschluss der Reiseversicherung für mehrere Reisen im Jahr
Schließt du eine neue ERGO Jahres-Reise-Versicherung ab, kann der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 für 17,- EUR mit Selbstbeteiligung (SB) und für 19,- EUR ohne SB mit dazu abgeschlossen werden.
Unser Tipp zur Impfunverträglichkeit (Leistung der Reiserücktrittsversicherung)
Diese ist auch in den ERGO Standard-Produkten der Reiserücktrittsversicherung bereits ein Rücktrittsgrund. Wenn der Kunde die erste Impfung gegen SARS-CoV-2 nicht vertragen hat, daher die zweite Impfung nicht wahrnehmen und dadurch nicht verreisen kann (z.B. weil bei Einreise ein Impfnachweis erforderlich ist), ist diese Impfunverträglichkeit ein Rücktrittsgrund.
Quelle: ERGO-News, 02/ 2021
Wo kann ich die ERGO Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Der spezielle Reiseschutz der ERGO Reiseversicherung ist u.a. im Versicherungsvergleich für die Reiserücktrittsversicherung zu finden. Hier geht es zum Vergleich.TIPP - aus unserem Blog: Übersicht - Corona-Zusatzversicherung zur Reiserücktrittsversicherung bekannter Reise-Versicherer:
TARIFCHECK - ERGO COVID-19 Reiseversicherung:
Allgemeine Informationen des Versicherers: AVB Versicherungsbedingungen, Preisübersicht
Weiter zum Versicherer ERGO Reiseversicherung:
Bietet die ERGO auch eine Langzeit-Auslands-Krankenversicherung, die bei einer COVID-19 Erkrankung leistet?
Ja, die ERGO bietet Travellern eine neue Auslandskrankenversicherung für den Langzeitaufenthalt im weltweiten und europäischen Ausland, die auch wichtige „Corona-Leistungen“ enthält. Hier alle weiteren Informationen zur Krankenversicherung für das Ausland.
TIPPS - aus unserem Blog für die lange Auslandszeit:
- ERGO Reiseversicherung: Voller Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung auch bei Cororona!
- Übersicht Reise-Versicherer: Welche Langzeit-Auslandskrankenversicherung leistet auch bei einer COVID-19 Erkrankung?
- Übersicht Reise-Versicherer: Welche Corona Zusatzversicherungen zur Reiserücktrittsversicherung werden angeboten?
- Adopt a Backpacker - neue Plattform für gestrandete Backpacker
- Die Auslandskrankenversicherung wurde nicht verlängert? Wichtige Anschlussversicherung in der Krankenversicherung aus dem Ausland heraus (!)
- Work and Travel und Reisen in Europa. Was gibt es zu beachten, was sind die Vorteile für Young Traveller?