Corona-Pandemie. Anschlussverträge/ Verlängerungen für die Young Travel Auslandskrankenversicherung möglich

Anschlussversicherung für Young Travel Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung

Wichtige Informationen der HanseMerkur Reiseversicherung insbesondere zum aktuellen Schutz der Auslandskrankenversicherung während der Corona-Pandemie und der Genehmigung von Anschlussverträgen bei bildungsbedingten Aufenthalten z.B. für Sprachschüler, Studenten, Au-Pair, Teilnehmer an Work and Travel Programmen) im weltweiten Ausland. Folgende Fragen und Antworten des Versicherers:

Der Vertrag des Reisenden endet in einigen Monaten. Gilt dieser bis zum Ablauf?

Die Antwort der HanseMerkur Reiseversicherung: Zurzeit besteht eine weltweite Reisewarnung, die von nicht notwendigen, touristischen Reisen abrät. Ihr Kunde sollte sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de erkundigen. Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie ist die politische Lage in den Ländern nicht stabil, dass betrifft insbesondere Ein-, Durch, und Ausreisebestimmungen. Dies ist auch der Grund, warum wir die in unseren Bedingungen formulierten Leistungsversprechen ggf. nicht oder nur noch sehr eingeschränkt erfüllen können. Die Durchführung von Rücktransporten – auch per Ambulanzflieger – sind zum Teil aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr möglich. Der Flugverkehr insgesamt ist fast zum Erliegen gekommen. Bitte bedenken Sie auch, dass es durch die nicht vorhersehbare, weltweite Entwicklung der Pandemie zu Einschränkungen in der medizinischen, insbesondere der stationären Versorgung kommen kann bzw. schon gekommen ist. Möglicherweise kann die medizinische Versorgung für Ihren Kunden nicht sichergestellt werden. Wir raten, so schnell wie möglich die Rückreise anzutreten. Sollte Ihr Kunde nachweislich unverschuldet die Rückreise vor Ablauf seines Vertrages oder seinen ursprünglich geplanten Rückflug nicht antreten können, gewähren wir Ihrem Kunden Versicherungsschutz bis zum Zeitpunkt der schnellstmöglichen Rückreisemöglichkeit.

Welche Anschlussverträge sind aktuell möglich?

Antwort der HanseMerkur Reiseversicherung: Für beruflich oder bildungsbedingte Aufenthalte (In- oder Ausland) kann dem Reisenden ein Anschlussvertrag angeboten werden. Es wird ein Risikozuschlag erhoben. Im Rahmen von beruflich oder bildungsbedingten Aufenthalten Outgoing können Anschlussverträge, bis auf Aufenthalte in den USA/Kanada, angeboten werden. Risikozuschläge von 50 % werden für Personen älter als 35 Jahre erhoben

Hinweis: Bildungsbedingte Aufenthalte und passender Krankenschutz der HanseMerkur Reiseversicherung: Auslands-Krankenversicherung für Young Travel auf Basis der Versicherungsbedingungen VB-KV 2013 (YT-Out)
Wer ist nach diesem Tarif versicherungsfähig? Zum Zeitpunkt der Antragstellung versicherungsfähig sind Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel– Programmen oder sonstige Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten, bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, sofern sie ihren Wohnsitz bei Antragstellung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Im Rahmen von beruflich oder bildungsbedingten Aufenthalten Incoming können Anschlussverträge angeboten werden. Risikozuschläge von 50 % werden für Personen älter als 35 Jahre erhoben. Wenn keine Vorversicherung bei der HanseMerkur besteht liegt das Höchsteintrittsalter bei 50 Jahren.

Da zurzeit eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen besteht, können Anschlussverträge für touristische Aufenthalte oder sonstige Besuche aktuell nicht gewährt werden. Sie sollten Kunde sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de erkundigen.

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