Die Reiserücktrittsversicherung schützt dich vor den Stornierungskosten, wenn du deine Work and Travel Auslandszeit aus einem versicherten Grund (z.B. ein schwerer Unfall oder eine unerwartete schwere Erkrankung) vor Abreise nicht antreten kannst und beim Veranstalter oder der Airline die bereits bezahlte Reiseleistung stornieren musst. Was sind nun Risikopersonen innerhalb der Stornierungsversicherung und wie definieren die Versicherer z.B. die HanseMerkur Reiseversicherung diese Personen? In der Reise-Rücktrittsversicherung lösen sogenannte Risikopersonen den Versicherungsfall aus. Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen sind nur die versicherte Person selbst, die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen sowie Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht und versichert haben. Hinweis: Weitere wichtige Fragen FAQs zur Reise-Rücktrittsversicherung findest du hier.
Wo ist der Unterschied zu einer Auslandskrankenversicherung? Die Reiserücktrittskostenversicherung sichert dich vor der Reise und die damit verbundenen Reisekosten ab. Eine Auslandskrankenversicherung dagegen bietet die passende Reiseversicherung (u.a. Übernahme der Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen im Ausland) während der Reise.
Wer zählt zu den Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung ?
Bei der HanseMerkur Reiseversicherung gibt es innerhalb der Reiserücktrittsversicherung folgende Risikopersonen:
Personen, die mit dir gemeinsam eine Reise gebucht haben. (Hinweis: Dies gilt allerdings nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen).
Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Lebensgefährten.
Dazu zählen:
- Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
- Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
- Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
- Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger und Schwägerinnen
- Tanten, Onkel, Neffen und Nichten
Betreuungspersonen:
- sind diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
- sind Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart
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Foto: © Thomas Job, Fluggesellschaft.de