Ergänzungs-Schutz Covid-19 der ERGO Reiseversicherung - Erhöhung der Quarantäne-Summe (NEU ab 20. Juni 2022) !

Ergänzung-Versicherung Covid-19 der ERGO Reiseversicherung. Erhöhung der Quarantäne Kosten zum Juni 2022!

Ergänzungs-Schutz-Covid-19 - der optimale Corona-Reiseschutz der ERGO Reiseversicherung bei einer Erkrankung und möglicher Quarantäne. Zum 20. Juni 2022 wird im Ergänzungs-Schutz Covid-19 der ERGO Reiseversicherung für Einmal- und Jahres-Versicherungen die Quarantäne-Summe deutlich erhöht. Versichert sind nun zusätzliche Unterkunftskosten bis zu 5.000 EUR pro Person, wenn die Reise wegen persönlicher und individuell angeordneter Quarantäne nicht wie geplant fortgesetzt oder beendet werden kann.

Was ist im Ergänzungs-Schutz Covid-19 genau versichert?

Im Ergänzungs-Schutz Covid-19 der ERGO Reiseversicherung ist versichert:

 

Die Erstattung der Storno-Kosten bei

  • einer Positiv-Testung/Erkrankung (Covid-19) des Versicherungsnehmers bzw. von Risikopersonen (z.B. der Kinder); daraus resultierender Tod
  • die Anordnung von Quarantäne (persönlich oder individuell von einer Behörde)
  • Verweigerung der Beförderung (z.B. durch Airline wegen erhöhter Temperatur)

Die Erstattung von Mehrkosten bei (z.B. Umbuchung Flug, Quarantäne-Hotel):

  1. Die Anordnung von Quarantäne (persönlich und individuell von einer Behörde); NEU, Juni 2022: Erhöhung der zusätzlichen Unterkunfts-Kosten bis maximal 5.000 EUR pro Person, wenn die Reise nicht wie geplant fortgesetzt werden kann.
  2. Die Verweigerung der Einreise durch Behörden zum Beispiel aufgrund erhöhter Temperatur

Reiserücktritt-Ergänzungsversicherung Covid-19 der ERGO Reiseversicherung für Einmal- und Jahres-Versicherungen !

Die ERGO Corona-Zusatzversicherung wird vom Versicherer als Einmalversicherung (Ergänzungs-Schutz Covid-19 ) und als Jahresversicherung (Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19) angeboten. 

 

Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 - Absicherung für alle Reisen (inkl. Tagesreisen):

 

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, sondern muss zusammen (mit identischem Vertragsbeginn) mit einer Jahres-Versicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) der ERV abgeschlossen werden. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz. Die Hauptversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich. Mit Hauptversicherung ist die bei der ERV abgeschlossene Jahres-Versicherung inklusive Reiserücktrittsversicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) gemeint. 

 

Selbstbeteiligung: Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Im Tarif mit Selbstbeteiligung richtet sich die Höhe der Selbstbeteiligung nach den Regelungen der Hauptversicherung.

 

Hinweis - Prämien zum 25.07.22

Eine Prämienanpassung erfolgt durch den Versicherer ab dem 25.07.22. Dann gelten folgende Prämien:

  • Einmal-Versicherung: Prämien pro Buchung - 26 EUR mit Selbstbeteiligung (SB) bzw. 29 EUR ohne SB
  • Jahresversicherung: 36 EUR  mit SB bzw. 39 EUR ohne SB. 
  • Die Prämienanpassung gilt nur für Neuabschlüsse, nicht für bestehende Einmal- oder Jahresverträge. 

Versicherungsbedingungen

 

Weitere Corona-Zusatzversicherungen zur Reiserücktrittsversicherung:

Auch interessant, weitere Corona-Zusatzversicherungen aus unserem Reiseblog: